- 507 -

1237. September 29. Viterbo.

3. Kal. Okt. p. a. 11.

Papst Gregor IX. schreibt dem Abte der Prämonstratenser zu Stragow (Strahow in Prag), dem Propste und Archidiakon von Prag in der Streit-Sache des Herzogs Heinrich mit dem Erzbischofe von Gnesen, wie der Erstere klage, habe der Legat Wilhelm von Modena, nachdem derselbe ihn vorgeladen, er aber wegen Krankheit und weil er mit der Wiedererlangung der ihm durch einen feindlichen Einfall entrissenen Burg Pobzin beschäftigt gewesen, nicht habe erscheinen können, ihn ohnerachtet seiner eingelegten Appellation an den päpstlichen Stuhl gebannt. Der Erzbischof von Gnesen stelle die Sache anders dar, nun sollten die Adressaten von der Sache Kenntniss nehmen, den Herzog vorsichtig lossprechen und doch ihn zugleich anhalten, sich binnen drei Monaten auf Verlangen durch einen geeigneten Prokurator vor dem Papste selbst zu verantwor ten, vergl. unten No. 520.

Theiner, mon. Pol. I. 30. Erben I. 431. Potthast 10456.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.